Arbeits & Sicherheitsschuhe – sicher, komfortabel & modern

BGR 191 neue Bezeichnung: DGUV Regel 112-191

Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfall-Versicherungsträger hat die deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung der Regelwerke vorgenommen.
Damit ändert sich lediglich die Bezeichnung BGR 191 in die Bezeichnung DGUV Regel 112-191.

Ab dem 01.01.2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz
durch Einführung der neuen
Berufsgenossenschafltichen Regel BGR 191 neu festgelegt

Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind.
Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden von uns für Sie individuell für Sie angefertigten orthopädischen Einlagen an.

Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird.

Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden.

Beispiel Steitz Secura Sicherheitsschuh

Wir stellen Ihnen baumustergeprüfte Sicherheitsschuhe zur Verfügung oder stellen individuelle orthopädische Einlagen für Ihre zertifizierten Sicherheitsschuhe her.

Diese sind nach DGUV-112 für Ihre zertifizierten Schuhe geeignet. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer Sicherheitsschuhe für Ihren Fuß in geeigneter Größe und Weite auch für Diabetiker.

Wir informieren Sie gerne über Kostenträger für Sicherheitsschuhe und orthopädische Einlagen.

Beispiel Elten Sicherheitsschuh

Beispiel Atlas Sicherheitsschuh

… und viele andere mehr. Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen unser geschultes Personal berät Sie gerne ohne Zeitdruck.

Wir wissen was Ihre Füße brauchen.

 

Kommentare sind geschlossen.